| DORA | Versicherer steuern IKT-Risiken, Vorfälle, Resilienztests und Drittparteienrisiken. Vertrag, Informationsregister, Prüfrechte und Ausstiegsstrategie richten sich nach Leistungsumfang und Kritikalität. | Präsentationsprozess einstufen und Dienstleistung, EU-Hosting, Anbieter, Vorfallunterstützung, Prüfnachweise sowie Verantwortlichkeiten für den Ausstieg dokumentieren. |
| Solvency-II-Auslagerung | Der Versicherer bleibt vollständig verantwortlich. Eine Auslagerung darf das operationelle Risiko nicht unangemessen erhöhen, die Aufsicht nicht behindern und die Kontinuität für Versicherungsnehmer nicht beeinträchtigen. | Bestimmen, ob eine Auslagerung und eine kritische oder wichtige Funktion vorliegen. Verantwortlichkeiten, Überwachung, Vertraulichkeit, Kontinuität und Beendigung klar regeln. |
| EIOPA-KI-Governance | EIOPA erwartet einen verhältnismäßigen Lebenszyklusansatz mit klaren Rollen, Fairness, Erklärbarkeit, solider Daten-Governance, Dokumentation, Aufzeichnungen und menschlicher Aufsicht. | Freigegebene Inhalte, verantwortliche Nutzer, zulässige Prozesse, Prüfschritte und Aufzeichnungen definieren, bevor Inhalte verteilt oder in Entscheidungsprozessen verwendet werden. |
| EU AI Act | Der EU AI Act stuft Systeme nach ihrem Verwendungszweck ein. Systeme zur Risikobewertung und Preisbildung für natürliche Personen in der Lebens- und Krankenversicherung gelten ausdrücklich als Hochrisiko-Anwendungen. | Präsentationsunterstützung klar von automatisierten Preis- oder Risikoentscheidungen trennen. Die Einstufung erneut prüfen, wenn Datenflüsse, Integrationen oder Verwendungszweck in diese Tätigkeiten hineinreichen. |
| DSGVO und Vertraulichkeit | Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind eine Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Zugriffskontrollen, angemessene Sicherheit, Aufbewahrungsregeln und klare Rollen erforderlich. | Datenquellen, Berechtigungen und Aufbewahrung für den vorgesehenen Versicherungsprozess konfigurieren. Nur notwendige und freigegebene Daten verwenden. |