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DORA-konforme PowerPoint-KI für Banken.

Banken können offgen als Teil eines vollständig DORA-konformen Betriebsmodells einsetzen. Dazu müssen sie den konkreten Anwendungsfall, die Einstufung der Dienstleistung, den Vertrag und ihre internen Kontrollen prüfen. offgen unterstützt diese Prüfung mit EU-Hosting, dokumentierten Sicherheitskontrollen und nativer PowerPoint-Ausgabe.

Kann eine Bank offgen vollständig DORA-konform einsetzen?

Ja. offgen kann in ein vollständig DORA-konformes Betriebsmodell eingebunden werden, wenn die Bank die Dienstleistung und die unterstützte Funktion einstuft, die erforderliche Due Diligence durchführt, die Vereinbarung im Informationsregister erfasst, die notwendigen Vertragsklauseln vereinbart und angemessene interne Kontrollen umsetzt. offgen stellt die technischen, organisatorischen und anbieterbezogenen Informationen für diese Bewertung bereit. Die abschließende Entscheidung bleibt Teil des IKT-Risikomanagementrahmens der Bank.

So passt offgen in die DORA-Prüfung einer Bank

Die BaFin betrachtet den gesamten Lebenszyklus einer IKT-Dienstleistung: Ex-ante-Risikobewertung, Due Diligence, vertragliche Sicherungen, laufende Überwachung, Informationsregister und eine Ausstiegsstrategie für Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen.

DORA-ThemaPrüfung durch die BankBeitrag von offgen
Klassifizierung und Due DiligenceDie Bank bestimmt, ob offgen eine IKT-Dienstleistung ist und eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt. Vor Vertragsschluss bewertet sie Sicherheit, Konzentration, Standorte und Abhängigkeiten.Architektur, Hosting-Grenze, Verarbeitungsstandorte, relevante Anbieter, ISO-27001-Status und Sicherheitsdokumentation für die abgegrenzte Dienstleistung.
Schriftlicher VertragArtikel 30 verlangt eine schriftliche Vereinbarung mit klaren Leistungsbeschreibungen, Datenstandorten, Sicherheitspflichten, Verfügbarkeit, Unterstützung und Beendigung.Der Vertrag kann die Leistungsgrenze, Verarbeitungsstandorte, Unterstützungsleistungen und die vereinbarten Kontrollen dokumentieren.
InformationsregisterNach Artikel 28 müssen Finanzunternehmen ein Register ihrer vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen führen.Anbieter-, Leistungs-, Standort- und Lieferanteninformationen können für das Informationsregister und die Beschaffungsakte bereitgestellt werden.
IKT-Vorfälle und KontinuitätDie Bank benötigt Meldewege, Unterstützung bei dienstleistungsbezogenen Vorfällen und Kontinuitätsmaßnahmen, die zur unterstützten Funktion passen.Betriebliche Ansprechpartner, Unterstützung bei IKT-Vorfällen sowie Verantwortlichkeiten für Verfügbarkeit und Wiederherstellung werden für die abgegrenzte Dienstleistung dokumentiert.
Zugangs-, Inspektions- und PrüfrechteFür kritische oder wichtige Funktionen verlangt Artikel 30 Zugangs-, Inspektions- und Prüfrechte, die vertraglich nicht behindert werden dürfen.Aktuelle Kontrollnachweise sind über das Trust Center verfügbar. Art und Umfang der Prüfungen werden abhängig von Leistungsumfang und Kritikalität vereinbart.
UnterauftragsvergabeDie Bank bewertet die IKT-Lieferkette und Bedingungen für Unteraufträge, insbesondere bei kritischen oder wichtigen Funktionen.Relevante Leistungs- und Modellgrenzen, Verarbeitungsstandorte und Abhängigkeiten von Unterauftragnehmern werden für die abgegrenzte Dienstleistung offengelegt.
Ausstieg und VertragsbeendigungDie Bank plant den Ausstieg ohne Beeinträchtigung kritischer oder wichtiger Funktionen und definiert Rückgabe, Zugriff, Migration und Löschung.Arbeitsergebnisse bleiben als native .pptx-Dateien verfügbar. Export, Aufbewahrung, Löschung und Übergangsunterstützung werden vertraglich geregelt.

Kontrollen für vertrauliche Bankpräsentationen

DORA umfasst mehr als den Datenstandort. Diese Kontrollen reduzieren Betriebs- und Informationsrisiken, wenn Transaktions-, Finanz- oder Gremienteams KI in PowerPoint-Prozessen einsetzen.

01

Daten- und Modellresidenz in der EU

Der Managed Service, Kundendaten und die Standard-Sprachmodelle werden innerhalb der Europäischen Union gehostet und verarbeitet.

02

Standardmäßig kein Training mit Kundendaten

Vorlagen, Eingaben, Finanzkontext und erzeugte Präsentationen werden standardmäßig nicht zum Training der eingesetzten Modelle verwendet.

03

Rollenbasierter Zugriff und Nachvollziehbarkeit

Rollenbasierte Zugriffskontrollen, Mandantentrennung und Prüfprotokolle unterstützen die kontrollierte Nutzung über Transaktionsteams, Funktionen und juristische Einheiten hinweg.

04

Grenzen für freigegebene Inhalte

Teams arbeiten mit freigegebenen Vorlagen, Folienbibliotheken, Formulierungen und Geschäftskontext, statt vertrauliche Inhalte in öffentliche KI-Dienste zu übertragen.

05

Menschliche Prüfung in PowerPoint

Ergebnisse bleiben nativ und bearbeitbar. Mitarbeitende der Bank verantworten Zahlen, Offenlegungen, Freigaben und die abschließende Kommunikation.

06

Nachweise für die Beschaffung

Sicherheitsdokumentation, Auftragsverarbeitungsvertrag und aktuelle Prüfnachweise können vor dem Einsatz geprüft werden.

Ein praktikabler DORA-Beschaffungsprozess

Eine effiziente Prüfung beginnt mit dem tatsächlichen Präsentationsprozess statt mit einem allgemeinen Anbieterfragebogen. So bleibt die Bewertung verhältnismäßig und die Vertragsanforderungen werden konkret.

  1. 01

    Prozess klassifizieren

    Nutzerkreis, Datenkategorien, betroffene juristische Einheiten und eine mögliche Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen bestimmen.

  2. 02

    Hosting-Grenze prüfen

    Die dokumentierte EU-Hosting-Grenze für den Service, Kundendaten und Standard-Sprachmodelle anhand des Risikoappetits der Bank bewerten.

  3. 03

    Nachweise und Vertrag prüfen

    Kontrollen, Lieferanten, Standorte, Vorfallpflichten, Prüfrechte, Unterauftragsbedingungen und Registerangaben prüfen.

  4. 04

    Kontrollen und Ausstieg testen

    Zugriff, Protokollierung, freigegebene Inhalte, Umgang mit Ergebnissen, Kontinuitätsannahmen sowie Export und Ausstieg praktisch testen.

Was „DORA-konform“ hier bedeutet

offgen ist darauf ausgelegt, die für eine IKT-Drittparteienprüfung relevanten Anforderungen an Verträge, Sicherheit, Nachweise und Ausstieg zu unterstützen. Die Bank muss weiterhin bestimmen, wie die konkrete Dienstleistung einzustufen ist, welche DORA-Regeln gelten und ob ihre Konfiguration, Berechtigungen, Aufbewahrung und Freigaben diese Anforderungen erfüllen.

Häufige Fragen von Banken zu DORA und offgen

Ein eigenständiges DORA-Zertifikat für Software existiert nicht. DORA-Konformität wird für das Finanzunternehmen, seinen IKT-Risikomanagementrahmen und die konkrete vertragliche Vereinbarung bewertet. offgen kann einen vollständig DORA-konformen Einsatz mit klar abgegrenzten Kontrollen, Nachweisen und Vertragsbedingungen unterstützen.
Die Bank muss die vertraglich bezogene Dienstleistung und ihre Nutzung einstufen. Eine fortlaufend bereitgestellte Software- oder Cloud-Dienstleistung ist in der Regel als IKT-Dienstleistung zu bewerten. Zusätzlich bestimmt die Bank, ob sie eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt.
Die erweiterten Regeln in Artikel 30 Absatz 3 gelten, wenn eine IKT-Dienstleistung eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt. Die Basisanforderungen aus Artikel 30 Absatz 2 gelten für einen größeren Kreis von Vereinbarungen. Die Bank bestimmt die Einstufung und die erforderlichen Klauseln.
Ja. offgen kann Angaben zu Dienstleistung, Anbieter, Hosting-Standorten und relevanten Unterauftragnehmern für die Akte der Bank bereitstellen. Die Bank führt und übermittelt ihr Informationsregister selbst.
Nein. EU-Hosting schafft einen klaren Rechtsraum und eine klare Verarbeitungsgrenze. DORA umfasst zusätzlich Governance, Due Diligence, Verträge, Vorfälle, Tests, Überwachung, Prüfrechte, Unteraufträge und eine Ausstiegsstrategie.
Ja. Das zentrale Arbeitsergebnis ist eine native, bearbeitbare .pptx-Datei. Datenexport, Aufbewahrung, Löschung und Übergangsunterstützung werden im gewählten Plan und im Vertrag geregelt.
Die Bank. offgen unterstützt die kontrollierte Erstellung mit freigegebenen Vorlagen. Die Nutzer verantworten Quelldaten, Finanzkennzahlen, Offenlegungen, Freigaben und die fertige Präsentation.

Offizielle DORA-Quellen

Die Seite basiert auf der Verordnung und der aktuellen Aufsichtspraxis. Rechts- und Compliance-Teams sollten die geltenden offiziellen Texte für die konkrete Dienstleistung und den Vertrag prüfen.

offgen anhand Ihrer DORA-Anforderungen prüfen

Beschreiben Sie Nutzerkreis, Datenkategorien, unterstützte Funktion und Hosting-Anforderungen. Wir ordnen die Leistungsgrenze und die verfügbaren Nachweise Ihrer Prüfung zu.

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